Gesetzliche Gewährleistung

Mind. 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung (EU)
Amtliche Mitteilung der Europäischen Union (Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960)

Für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gilt eine gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit von mindestens zwei Jahren.

Weitere Informationen zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten → https://europa.eu/youreurope/garantien

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